MODERN INTERIOR DESIGN
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Wir prüfen jedes Detail unserer Möbel sorgfältig, um Ihnen eine hochwertige Verarbeitung zu gewährleisten und Ihnen die Gewissheit zu geben, dass Ihre CONTUR Möbel Ihnen viele Jahre Freude machen. Dieses Qualitätsversprechen unterstützen wir durch die 5-Jahre-Möbelgarantie * (EMV Möbelgarantie), die Sie durch eine 3-jährige Anschlussgarantie erhalten, die lückenlos an Ihre gesetzliche zweijährige Gewährleistung anschließt; Art und Umfang dieser Garantie gem. separater Garantiebedingungen.
*Ihre 5-Jahre-Möbelgarantie (EMV-Möbelgarantie) erhalten Sie durch eine 3-jährige Anschluss-Garantie, die lückenlos an Ihre gesetzliche zweijährige Gewährleistung anschließt. Gültig für alle ab dem 01. Oktober 2021 ausgelieferten bzw. übergebenen Möbel. Art und Umfang dieser Garantie gemäß vorgenannten Garantiebestimmungen.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK:
ERGÄNZUNG ZU DEN BESTEHENDEN AGB DEINES MÖBELHAUSES
Diese Garantie gilt für die in der Verkaufsrechnung ausgewiesenen, mit dem Zusatz „5-Jahre-Möbelschutz inklusive“, aufgeführten neuen Möbelstücke, aus den Sortimenten Wohnmöbel, Schlafzimmer-Möbel, Garderoben, Polstermöbel, TV-Sessel, Schlafsofas, Speisezimmer-Möbel und Jugendzimmer Möbel.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz bleiben von dieser Garantie unberührt. Die Garantie folgt im Anschluss auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von zwei Jahren für die Dauer von insgesamt fünf Jahren. Die Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen innerhalb der Garantielaufzeit weder gehemmt noch unterbrochen und endet fünf Jahre nach Lieferdatum.
Die Garantie ersetzt nach Maßgabe der folgenden Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur der Möbel bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-, Fabrikations-, Oberflächen- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ebenso Schäden aus gleicher Ursache an elektrischen Motoren und Steuerungen sowie generelle Schäden aus gleicher Ursache, die eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung nach sich ziehen, wie z. B. gebrochene Scharniere, defekte Auszüge oder Beschläge.
BEGINN UND ENDE DER GARANTIE
Der Zeitpunkt der 3-jährigen Anschluss-Garantie beginnt mit dem 25. Monat nach Auslieferungs-/ Rechnungsdatum der Möbel und endet nach Ablauf von insgesamt 60 Monaten. Die Garantie besteht nur für Mängel, die im Anschluss und nach Ablauf von 24 Monaten bzw. nach Ablauf der gesetz-lichen Gewährleistung aufgetreten sind.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit. Gewährleistungs- und/oder Garantiezusagen außerhalb dieser Bestimmungen bleiben davon unberührt (Ersatzteilegarantie).
AUSSCHLÜSSE / WEGFALL DER GARANTIE
Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht erstattet. Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
Schäden durch Vorsatz und höhere Gewalt oder Anschmutzungen durch Haustiere.
Möbelstücke, die bei Kauf einen Defekt aufwiesen sowie Ausstellungsware.
Schäden durch Dritte oder z. B. Feuer, (Leitungs-) Wasser und Sturm.
Verschmutzung und Flecken, verursacht z. B. durch: Rotwein, Cola, Kaffee, Tinte, Farben, Fett, Teer, Säure, Körperschweiß, Körper oder Haarpflegemittel, Medikamenten-Inhaltsstoffe (toxische Reaktion) und Jeansabrieb, sonstige nicht farbechte Textilien. Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel sowie Zucker, Weichmacher und bleichmittelhaltige Substanzen.
Oberflächenbeschädigung, wie Kratzer, Brandflecken, Sengschäden, Risse und Schnitte, Nahtöffnungen, Bruchschäden und Verbiegen von Konstruktionselementen, Glasbruch, Polsterungsschäden, sofern nicht durch gewöhnliche Nutzung hervorgerufen, Witterungs- und Feuchtigkeitsschäden.
Normale und natürliche Verschleißerscheinungen.
Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch.
Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen.
Unsachgemäße Montagen oder Dienstleistungen durch nicht autorisierte Personen.
Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände.
Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur.
Schäden durch nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel sowie ungeeignete Reinigungs-, Reparatur- oder Nachbesserungsversuche.
Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat.
Warentypische Produkteigenschaften (z. B. Arbeiten von Massivholz, Wellen- und Muldenbildung bei Polstermöbel und ähnliches), die keinen Sachmangel darstellen.
Kosten für Fehlersuche, Überprüfung, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o. ä. sind ausschließlich in einem genehmigten Garantiefall enthalten. Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig.
Was tun im Schadensfall?
Im Schadensfall wenden Sie sich direkt an Ihr Möbelhaus/ Ihre Verkaufsstelle. Alternativ können Sie Ihren Schaden auch im zentralen Servicecenter melden.
Hotline: 0800 20902011122
E-Mail: emv@garantieschaden.de
Nur wer seine neuen Möbel richtig behandelt und pflegt, wird lange Freude an ihnen haben. Ziel des Gütepasses ist es daher, Sie über alle warentypischen Eigenschaften und Produktdetails Ihrer neuen Möbel umfassend zu informieren. Missverständnisse, Unklarheiten oder Fehlinformationen sollen ausgemerzt werden.
Neben Sicherheits-, Qualitäts- und Gesundheitshinweisen, geht es aber auch darum, darauf hinzuweisen, welche gebrauch typischen Veränderungen durch übliche Nutzung oder durch Umwelteinflüsse (Licht, Raumklima, Feuchtigkeit, Temperatur, etc.) regelmäßig entstehen können, aber gerade keinen Mangel im gewährleistungsrechtlichen Sinn darstellen. Damit Ihr Möbel trotzdem noch nach Jahren gut aussieht, erhalten Sie wichtige Reinigungs- und Pflegehinweise.